✓ Aufnahme

In die Waldorf Kindergruppe Walding können Kinder ab 2 Jahren kommen.

Voraussetzungen
Wichtige Voraussetzungen sind ein Interesse für die Waldorfpädagogik, die in der Waldorfkindergruppe gelebt wird und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Pädagog*innen.

Kostenlose Schnuppertage
Es besteht die Möglichkeit, dass an zwei kostenlosen Schnuppertagen unser Kindergruppenalltag kennengelernt und erfahrbar wird.

Elternabende
Es gibt drei verpflichtende Elternabende über das Kindergartenjahr verteilt.

Elternarbeit und Arbeitskreise
Anderes als in öffentlich geförderten Kindergärten bedarf es bei uns vielfältiger „Elternarbeit“. Der Großteil dieser Elternarbeit ist über Arbeitskreise organisiert.
Details dazu gibt es auf unserer Vereinsseite ➙

Aufnahmegespräch
Das Aufnahmegespräch zwischen Eltern und Pädagog*innen geht der Aufnahme voraus.

Rechtsgültige Aufnahme
Diese wird rechtsgültig, wenn die Eltern die Kindergruppenordnung akzeptieren, das pädagogische Kollegium zustimmt, der erste Monatsbeitrag bezahlt ist und ein Aufnahmevertrag unterzeichnet wurde. Der erste Monat gilt als Probezeit, in der das Vertragsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden kann.

Verpflichtung zur Bekanntgabe
Die Eltern sind verpflichtet Änderungen in der Obsorge, Anschrift oder Telefonnummern umgehend den Pädagog*innen mitzuteilen.

✓ Finanzen

Die Höhe der Elternbeiträge wird jährlich vom Vorstand neu beschlossen.

Monatlicher Beitrag
Der monatliche Beitrag ist 12x jährlich im Voraus bis zum 5. eines Monats auf das Kindergruppenkonto zu zahlen.
Im Beitrag sind Kosten für Betrieb, Material, Jause, externe Angebote und Renovierungen enthalten.

✓ Abmeldung

Eine Abmeldung ist schriftlich zum Monatsletzten unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist möglich. Bei Abmeldung bis Ende April sind bis inklusive Juni die Beiträge zu bezahlen. Bei späterer Kündigung sind die Beiträge bis August fällig. Bei Schuleintritt erfolgt eine automatische Vertragsauflösung. Das Kollegium und der Vorstand können ein Kind jederzeit ausschließen, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

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✓ Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten sind in der Betreuungs- und Beitragsvereinbarung festgelegt.

Anmeldungen sind für drei, vier oder fünf Tage möglich.
Änderungen der Betreuungszeiten können in Absprache mit den Pädagog*innen und dem Vorstand erfolgen.

Beginn des Kindergruppenjahres
ist am zweiten Montag im September.

Ferienzeiten

  • Herbstferien (1 Woche)
  • Weihnachtsferien (2 Wochen)
  • Semesterferien (1 Woche)
  • Osterferien (1 Woche)
  • Sommerferien (7 Wochen).

Reduzierter Betrieb
findet in der 1. Schulferienwoche und in der letzten Schulferienwoche statt und wird in der Kindergruppe nach Bedarf organisiert.

Zusätzliche Schließungstage
können durch Krankheit, behördliche Anordnung, Fortbildung, Fachkräftemangel oder betriebliche Mängel entstehen. Die Eltern werden darüber rechtzeitig informiert.

✓ Betreuung und Eingewöhnung

Die Pädagog*innen sind während der Betreuungszeit für die Kinder verantwortlich. Diese beginnt mit der Übergabe des Kindes an die Pädagog*innen und endet mit der Übergabe an die Eltern.

Aufsichtspflicht der Eltern bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen sind die Eltern aufsichtspflichtig, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.

Individuelle, elternbegleitete Eingewöhnungszeit
Eine behutsame, elternbegleitete Eingewöhnungszeit ist wichtig und wird individuell gestaltet. Die meisten Kinder sind nach zwei bis vier Wochen gut integriert.

✓ Gesundheit

  • Bei Krankheit sollen Kinder nicht in die Gruppe gebracht werden.
  • Eltern müssen bei ansteckenden Krankheiten die Pädagog*innen informieren.
  • Nach Durchfall, Fieber oder Erbrechen ist eine Karenzzeit von 24 Stunden einzuhalten.
  • Medikamente dürfen nur nach Absprache mit einem Arzt und schriftlicher Vereinbarung verabreicht werden.
  • In der Natur wird auf bestimmte Verhaltensregeln geachtet, um Pflanzen und Tiere zu schützen und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Bei gefährlicher Wetterlage bleiben die Kinder im Haus. Für witterungsbedingte Erkrankungen und Infektionen übernimmt die Waldorf Kindergruppe keine Haftung.

✓ Allgemeines

Die Kinder benötigen

  • Hausschuhe
  • wetterfeste Kleidung
  • Reservekleidung und
  • Windeln (bei Bedarf)

Alles sollte mit Namen beschriftet sein.

Jause
Die Jause wird täglich mit den Kindern gemeinsam aus biologischen Lebensmitteln zubereitet. Diese ist im monatlichen Beitrag enthalten.

Eigene Spielsachen
Kindereigene Spielsachen bleiben zu Hause.

Rhythmus
Es gibt einen festen Tages-, Wochen- und Jahresrhythmus.

Ankunftszeit
Kinder sollten bis 8.15 Uhr ankommen und regelmäßig teilnehmen. 

Feste
Die Feste werden gemeinsam vorbereitet und gefeiert.

Echtes Werkzeug
Echtes Werkzeug wird verwendet, um den Kindern eine reale Lebensumwelt zu bieten.

✓ Zusätzliche Informationen

Abmeldung zur häuslichen Betreuung

Seit Herbst 2009 gilt für Kinder im Jahr vor dem Schuleintritt die allgemeine Kindergartenpflicht (§ 3a OÖ KBG, LGBl. Nr. 59/2010). Für den weiteren Besuch der Kindergruppe ist eine Abmeldung zur „häuslichen Betreuung“ bei der Bildungsdirektion OÖ einzureichen. Für die Einreichfrist bzw. für nähere Infos siehe unter www.ooe-kindernet.at/2599.htm

Kinderbetreuungsbonus

Der OÖ Kinderbetreuungsbonus kann beim Land OÖ von Eltern beantragt werden, deren Kinder das Angebot einer Krabbelstube bzw. des beitragsfreien Kindergartens nicht in Anspruch nehmen (ab dem 3. Geburtstag bis max. zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres). Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Der Kinderbetreuungsbonus wird ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt und ist auf EU-Inländer beschränkt. Achtung: wird max. 1 Jahr rückwirkend ausbezahlt. Nähere Infos: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/21201.htm

Für ein gutes Miteinander!